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1. Lieferbedingungen
1.1 Die Lieferung erfolgt wie jeweils angegeben "frei Haus" oder gegen "Frachtpauschale", sonst ab jeweiligem Herstellerwerk in der BRD auf Kosten und Gefahr der Käufer. Bei "frei Haus" sind Inseln der BRD ausgenommen.
1.2 Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Warenlieferungsgeschäfts berechtigt. Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf werden hiermit an uns abgetreten. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache eingeräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
1.3 Konstruktionsänderungen vorbehalten.
1.4 Solange wir Angaben über Maße, Gewichte, Eigenschaften, Traglasten, Fassungsvermögen, Beständigkeitsangaben usw. nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert haben, sind diese Angaben unverbindlich. Qualitätsfördernde Änderungen bleiben uns vorbehalten.
1.5 Vereinbarte Lieferfristen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nur annähernd und unverbindlich. Sie verlängern sich, wenn wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z.B. Transportschwierigkeiten, Mängel in der Materialversorgung, Streik im eigenen Betrieb oder in der Zulieferindustrie usw. außerstande sind, in der vorgesehenen Frist zu liefern. Schadensersatzansprüche aufgrund von Lieferverzug sind in jedem Fall ausgeschlossen.
1.6 Erfolgt eine Lieferung auf Probe, so gilt das Rückgaberecht für alle Geräte einen Monat, gerechnet vom Datum der Versandanzeige. Falls nicht innerhalb der vorstehend erwähnten Fristen eine schriftliche Mitteilung des Käufers vorliegt, wonach die Geräte zurückgesandt werden bzw. der Rückversand bereits vorgenommen wurde, gilt der Kauf zu den in der Auftragsbestätigung niedergelegten Bedingungen als fest abgeschlossen. Bei Rücksendung trägt der Besteller alle mit der Rücksendung verbundenen Kosten, insbesondere die Frachtkosten, ferner die Kosten einer evtl. Schadensbeseitigung bei der Rückgabe der Probegeräte in beschädigtem Zustand.
1.7 Natürlich möchten wir die Verpackungskosten bei maximalem Schutz des Gutes so gering wie möglich halten. In vielen Fällen sind diese Kosten schon im Preis enthalten. Unvermeidliche Verpackung müssen wir jedoch weíterberechnen und von der Rückgabe ausschließen.
1.8 Für Umtauschlieferung auf unsere Veranlassung übernehmen wir die Kosten, wünschen Sie aber einen Umtausch, auf den kein Rechtsanspruch besteht, tragen Sie die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung ist stets der einwandfreie Zustand der auf ihr Risiko zurückgesandten Ware.
1.9 Wir verarbeiten die personen- und firmenbezogenen Daten nur soweit geschäftsnotwendig im zulässigen Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG). Wir geben Ihnen hiermit Kenntnis davon.
1.10 Bei Auftragswert unter EUR 50,- (ohne MwSt.) berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 10,-.
2. Montagebedingungen
2.1 Die Montage der Anlage wird durch uns oder durch Vertragsfirmen durchgeführt. Der Montagetermin ist nach dem Eintreffen der Bauteile mit unserem Hause abzusprechen. Die Vollständigkeit der Bauteile ist kundenseitig zu überprüfen.
2.2 Bauseitige Leistungen und Voraussetzungen:
2.2.1 Kostenlose Gestellung von Wasser, Gas und Strom (230 V/ 400 V) inkl. notwendiger Zuleitungen bis zur Montagestelle.
2.2.2 Kostenlose Gestellung von Gerüsten und Hebezeugen - z.B. Gabelstapler (mindestens 1,25 t) oder Kranwagen - inkl. Bedienungspersonal, mit denen eine arbeitssichere Durchführung der Montage von schwereren Teilen möglich ist.
2.2.3 Kostenlose Gestellung von Lager-, Aufenthalts- und Arbeitsplätzen, sowie von vorhandenen Zufahrtswegen und Anschlussgleisen. Der Montageraum muss ausreichend beleuchtet, ohne Behinderung zu erreichen und falls erforderlich beheizt sein. Die vor dem Eintreffen der Monteure gelieferten Bauteile müssen bauseits vor Diebstahl und Beschädigung geschützt werden.
2.2.4 Durchführung sämtlicher Maurerarbeiten einschließlich Gestellung des notwendigen Materials gemäß unserer Einbau- bzw. Anbauzeichnungen.
2.2.5 Durchführung sämtlicher evtl. Abänderungsarbeiten an Stahlbauteilen vorhandener Konstruktionen.
2.2.6 Durchführung sämtlicher Elektroarbeiten, einschließlich Gestellung des notwendigen Materials, z. B. Anschluss der Geräte an das Netz, Verlegung von Elektroleitungen, Schaltern usw.
2.2.7 Bei Montagebeginn müssen die geforderten statischen Werte geprüft sein, z.B. Tragfähigkeit des Fußbodens usw.
2.2.8 Innerbetriebliche Transportarbeiten der angelieferten Ware bis zur Montagestelle.
2.2.9 Freier Zugang zur Montagestelle während der gesamten betriebsüblichen Arbeitszeit.
2.3 Werden die Montagearbeiten dadurch verzögert oder unmöglich gemacht, dass die vorerwähnten Leistungen und Voraussetzungen nicht oder nur unvollständig erbracht sind, muss der Kunde uns die hierdurch entstehenden Mehrkosten erstatten. Dazu gehören auch die Aufwendungen, die wir bei Einschalten von Vertragsfirmen zur Durchführung der Montage an diese zahlen müssen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
2.4 Reise- und Montagekosten:
Die Abrechnung der Montagekosten erfolgt nach Stundennachweis bzw. den Sätzen der Montagebedingungen. Wenn eine Montagepauschale vereinbart wurde, gilt diese bei einem Montagetermin nach unserer Wahl - allerdings spätestens zwei Wochen nach Anlieferung der zu montierenden Teile. Bei Fixtermin nach Kundenwunsch erfolgt gegebenenfalls eine zusätzliche Berechnung des Mehraufwandes durch längere An- und Abfahrwege. Überstunden, Feiertagsstunden usw. sowie Auslösung werden nach tariflichen Regelungen berechnet. Falls die Übernachtungen zum tariflichen Satz nicht möglich sind, müssen die zusätzlichen Kosten nachträglich berechnet werden. Reise-, Warte- und Wegezeiten innerhalb der Arbeitszeiten werden wie Arbeitszeit berechnet.
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3. Zahlungsbedingungen
3.1 Gemäß Vereinbarung auf der Auftragsbestätigung.
3.2 Erfüllt der Käufer seine Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen bzw. seine nach den Montagebedingungen ihm obliegenden Verpflichtungen trotz Setzung einer Nachfrist von einer Woche nicht, sind wir berechtigt, unsererseits Nichterfüllung des Vertrages zu erklären und Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe von zehn Prozent des Rechnungspreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens sowie die Erklärung des Rücktritts bleiben uns vorbehalten.
4. Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Eintreffen der Ware beim Käufer. Bei erforderlichen von uns durchgeführten Montagearbeiten beginnt die Gewährleistung mit der Inbetriebnahme, bei fehlender Inbetriebnahme spätestens zehn Tage nach Beendigung der Montage.
4.2 Die Gewähr für fachgerechte Montage wird von uns nur dann übernommen, wenn der Kunde die ihm gemäß Ziffer 2.2 obliegenden Leistungen und Voraussetzungen ordnungsgemäß erfüllt. Mit der Inbetriebnahme des von uns montierten Gegenstandes gilt dieser als abgenommen.
4.3 Nach Ablauf von sechs Monaten seit Inbetriebnahme bzw. seit Ablauf der Zehn-Tage-Frist nach Beendigung der Montage sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Arbeiten an dem Vertragsgegenstand ohne unsere Zustimmung ausgeführt worden sind. Ein Zurückhaltungsrecht des Bestellers an der Werklohn- bzw. Montagekostenforderung besteht nicht. Der Besteller ist auch nicht zur Aufrechnung oder zur Minderung berechtigt.
4.4 Eine Gewährleistung beschränkt sich auf kostenlose zur Verfügungstellung des beanstandeten Teiles - nicht auf Fracht-, Lohn- und Fahrtkosten-; d.h., für alle uns erteilten Aufträge, gleich welcher Art, sind Schadenersatzansprüche, insbesondere auch Folgeschäden ausgeschlossen (dies gilt auch für Reparatur- bzw. Montageaufträge).
4.5 Eine Gewähr auf funktionsgerechte Arbeitsweise bei durch den Käufer getätigter Eigenmontage wird nicht übernommen.
4.6 Wenn und soweit uns gegenüber Unterlieferanten und Vertragsfirmen weitergehende Gewährleistungsansprüche zustehen, verzichtet der Kunde hiermit uns gegenüber auf Gewährleistungsansprüchen, während wir zum Ausgleich dafür unsere Gewährleitungsansprüche gegen Unterlieferanten und Vertragsfirmen hiermit dem Kunden abtreten. Kunde und wir nehmen die Abtretung wechselseitig an.
5. Porto und Verpackung
Anfallende Kosten für Porto und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.
6. Erfüllungsort ist Schenefeld. Gerichtsstand ist Pinneberg, wahlweise auch Köln. Dies gilt auch für Streckengeschäfte.
7. Es gelten nur unsere Bedingungen. Abänderungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Bedingungen unseres Käufers/Kunden wird schon jetzt widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nach nochmaligem Eingang nicht widersprechen.
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